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Auszüge aus unseren Möglichkeiten:
Ärztliche Begleitung von Maßnahmen in besonderen Fällen durch einsatzerfahrene Ärzte, Prüfung und gutachterliche Stellungnahmen bzw. Nachweis geeigneter Gutachter:
- Haftfähigkeit
- Transportfähigkeit
- Reisefähigkeit
- Behandlungsbedürftigkeit
- Bewertung vorhandener Unterlagen, Atteste, Bescheinigungen
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medizinische, psychiatrische, psychologische, soziologische Fragestellungen
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Schuldfähigkeit
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Verletzten-, Schadens-, Krankheits-, Renten- und Versorgungsfragen
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ausländerrechtliche medizinisch relevante Fragen
Methoden:
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Begutachtung einschließlich persönlicher Befragung und Untersuchung von Patienten, auch vor Ort, oder
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Aktengutachten, d.h. Bewertung vorgelegter Unterlagen oder ganzer Akten, mit den Zwecken: Validierung (forensische Kriterien, Beweisfähigkeit, fachliche Überzeugungsfähigkeit usw.), Nachabklärung zu noch offenen Fragestellungen,
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Nachfragen oder Ermittlungen bei Leistungserbringern (Krankenhäuser, Ärzte, Therapeuten usw.), soweit von Schweigepflicht entbunden, und im sonstigen Umfeld.
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Ad-hoc-Abklärungen oder Untersuchungen auch sehr dringlichen Charakters, z.B. zu Haft-, Transport- oder Reisefähigkeit.
Beratung:
Kosten: Da wir ausschließlich besonders qualifizierte Menschen zu uns hier und zu unseren persönlichen Leistungserbringern (idR. nachweisend) zählen wollen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass außerhalb wahrhaftiger Not- und Katastrophenfälle kein Nachweis von persönlichen Leistungserbringern, z.B. Notärzten, zu Niedrigpreisen erfolgen wird. Berechnungsgrundlagen wie GOÄ oder Gutachterkostentabelle für Gerichte sind - auch dort, wo für ihre Anwendung keine Verpflichtung besteht - die wichtigsten Kriterien für unsere Kalkulationsgrenzen, die wir in nicht wenigen (aber nicht allen) Konstellationen auch durch Gesetz zu beachten verpflichtet sind.
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