Michael Koenen - Ordnung + Polizei
 
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Sonntag, 20. Mai 2012
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Ordnung + Polizei PDF Drucken

Auszüge aus unseren Möglichkeiten:

 

Ärztliche Begleitung von Maßnahmen in besonderen Fällen durch einsatzerfahrene Ärzte, Prüfung und gutachterliche Stellungnahmen bzw. Nachweis geeigneter Gutachter:

  • Haftfähigkeit
  • Transportfähigkeit
  • Reisefähigkeit
  • Behandlungsbedürftigkeit
  • Bewertung vorhandener Unterlagen, Atteste, Bescheinigungen
  • medizinische, psychiatrische, psychologische, soziologische Fragestellungen
  • Schuldfähigkeit
  • Verletzten-, Schadens-, Krankheits-, Renten- und Versorgungsfragen
  • ausländerrechtliche medizinisch relevante Fragen

 

 

 

Methoden:

  • Begutachtung einschließlich persönlicher Befragung und Untersuchung von Patienten, auch vor Ort, oder
  • Aktengutachten, d.h. Bewertung vorgelegter Unterlagen oder ganzer Akten, mit den Zwecken: Validierung (forensische Kriterien, Beweisfähigkeit, fachliche Überzeugungsfähigkeit usw.), Nachabklärung zu noch offenen Fragestellungen,
  • Nachfragen oder Ermittlungen bei Leistungserbringern (Krankenhäuser, Ärzte, Therapeuten usw.), soweit von Schweigepflicht entbunden, und im sonstigen Umfeld.
  • Ad-hoc-Abklärungen oder Untersuchungen auch sehr dringlichen Charakters, z.B. zu Haft-, Transport- oder Reisefähigkeit.

 

Beratung:

  • Medizinisch relevante Teile von Organisations- und Entscheidungsabläufen
  • Medizinische Aspekte der Einsatztaktik


Kosten: Da wir ausschließlich besonders qualifizierte Menschen zu uns hier und zu unseren persönlichen Leistungserbringern (idR. nachweisend) zählen wollen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass außerhalb wahrhaftiger Not- und Katastrophenfälle kein Nachweis von persönlichen Leistungserbringern, z.B. Notärzten, zu Niedrigpreisen erfolgen wird. Berechnungsgrundlagen wie GOÄ oder Gutachterkostentabelle für Gerichte sind - auch dort, wo für ihre Anwendung keine Verpflichtung besteht - die wichtigsten Kriterien für unsere Kalkulationsgrenzen, die wir in nicht wenigen (aber nicht allen) Konstellationen auch durch Gesetz zu beachten verpflichtet sind.

 
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